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Staat und Gesellschaft entspricht 2 Daran ist auf jeden Fall so viel richtig dass die Beein flus s ung nicht nur von ö ffentlicher Meinung sondern auch von Parteipolitik und Exekutive zu den Funktionen von Interessenvertretung in einer pluralistischen Verfassungsordnung gehört Der Politologe Ulrich von Alemann beschreibt die Funktion von Interessenvertretung als »systematische und kontinuierliche Ein flus s nahme von wirtschaftlichen gesellschaftlichen sozialen oder auch kulturellen Interessen auf den politischen Entscheidungsprozess« 3 So sehr der Zweck von Interessenvertretung darin besteht ist damit noch lange nicht gesagt dass es sich dabei tatsächlich um ein eindeutig gerichtetes Verhältnis handelt Das zeigt ja schon die Untersuchung von Netzwerken die in ihrer Gesamtheit ungerichtet sind Die soziologische Netzwerkanalyse der es um den relationalen Charakter sozialer Beziehungen geht weiß das 4 Aber die Rede von der ›mächtigen Agrarlobby‹ die sowohl die Interessen ihrer Mitglieder als auch diejenigen der Allgemeinheit ignoriert wirkt wie eine Verstehensbarriere da sie keine epistemische sondern eine politische Funktion erfüllt Sie dient zeichenhaft zur Integration aller derjenigen die mit der derzeitigen Agrarpolitik nicht einverstanden sind Über das Verhältnis zwischen Agrarlobby Landwirtschaftsbehörden und Parteipolitik scheint damit alles gesagt zu sein auch für die Geschichts-Wissenschaft Es besteht deshalb ein Ungleichgewicht zwischen einer intensiven verbandsgeschichtlichen Forschung einerseits 5 und einem Desinteresse an der staatlichen Agrarverwaltung andererseits – wodurch sich das Narrativ von den mächtigen Agrarverbänden forschungspragmatisch reproduziert Tatsächlich aber stellt vor allem die Untersuchung des Verhältnisses zwischen Staat und Agrarverbänden ein Desiderat dar weshalb der Agrarhistoriker Ulrich Kluge 2005 im Hinblick auf die Weimarer Republik feststellte »Die wissenschaftliche Verbandsforschung lässt im Allgemeinen den innerorganisatorischen Willensbildungsprozess und die Kooperation mit staatlichen Stellen im Dunkeln Das Agieren der Lobbyisten hinter den Kulissen bleibt nebulös insbesondere während der Weltagrarkrise ab 1927 « 6 Sein Urteil über die Kenntnis des Verhältnisses zwischen Agrarverbänden und staatlichen Behörden in der zweiten deutschen Nachkriegszeit fällt nicht besser aus »Das Bild von Konfrontation und Kooperation im Verhältnis von DBV und staatlichen Agrarbehörden 12 Einleitung 2 Vgl dazu Uv Alemann Interessen 1987 S 183–187 A Straßner Grundlagen 2004 S 15 f 3 Uv Alemann F Eckert Lobbyismus 2006 S 4 4 Vgl T Schweizer Muster 1996 5 Vgl die verbandsgeschichtlichen Bestandsaufnahmen im Forschungsüberblick von U Kluge Agrarwirtschaft 2000 S 80–82 87–90 und 108 f Einen Überblick über die Geschichte der formierten agrarischen Interessen in Deutschland bietet G Mahlerwein Grundzüge 2016 S 174–178 6 U Kluge Agrarwirtschaft 2000 S 88