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10 AUSZEITEN 1 Weiter geradeaus tre en wir wieder auf jenes Bett eines alten Deltaarms das wir bereits in Seethal gequert haben Wir wandern rechts durch den Weiler Heinrichswinkel entlang an Maisfeldern und Streuwiesen mit solitären Bäumen und einigen Scheunen Linker Hand tre en wir auf eine mächtige Eiche zu deren Füßen eine Sitzbank steht Wir legen eine kleine Rast ein um das fulminante Bergpanorama in vollen Zügen zu genießen Es herrscht absolute Stille die Lu ist erfüllt vom angenehmen Du frisch gemähten Grases Wir setzen unseren Weg fort und erreichen den Hof in Lachsgang Ein Schild weist uns darauf hin dass wir uns von nun an im Naturschutzgebiet Mündung der Tiroler Achen bewegen Wir gehen über einen befestigten Kiesweg der auf beiden Seiten von dichtem Schilf gesäumt ist Rechts fällt der Blick über die Rispen hinweg auf den Chiemsee den wir das erste Mal auf unserer Wanderung zu Gesicht bekommen Auch eine Sandbank sehen wir auf der wir unzählige kleine weiße und schwarze Tupfer erkennen die sich als Hunderte von Vögeln entpuppen An einem kleinen Auenwald zweigt ein schmaler Weg nach rechts ab Über ihn erreichen wir den von Schilf umgebenen ❷ Beobachtungsturm Lachsgang den wir über die Holztreppe betreten Von der erhöhten Plattform aus haben wir einen einmaligen Blick auf die Westseite des Achendeltas Mehrere Infotafeln geben Auskun über den See und seine Vogelwelt Wir erkennen mehrere Sandbänke dichten „Urwald“ und jede Menge Wasservögel darunter Graugänse Schwäne Möwen und Kormorane Da auch ein Fernglas vorhanden ist können wir die ge ederten Freunde in ihrer Ruhezone gut beobachten Völlig ungestört putzen sie sich staksen mit ihren Beinen durchs Wasser und stochern mit ihren Schnäbeln im Schlick nach Nahrung In einiger Entfernung ragt ein dicker Stamm aus Das Mündungsdelta der Tiroler Achen ist als nahrungsreiche Ruhezone ein wichtiges Rastund Überwinterungs gebiet für Vögel Im Sommer halten sich hier 3000 Tiere auf winters 30 000 Zum Schutz der einzigartigen Lebensräume herrscht in der Kernzone des Naturschutz gebiets Betretungsverbot